Feed auf
Postings
Kommentare

In der letzten Zeit dürfte manch einem Verkäufer (ggf. vermeintlicher) Ed Hardy-Textilien und Kappen beim Öffnen der Post ein kalter Schauder über den Rücken gelaufen sein. Frankfurter Kollegen, mitunter bekannt aus der Abercrombie & Fitch Abmahnwelle,  mahnen verstärkt im Auftrage eines deutschen Distributors eBay-Verkäufer, die Textilartikel mit  Motiven des Tattoo-Künstlers Don(ald) Ed Hardy versteigern bzw. verkaufen, wegen Marken- bzw. Urheberrechtsverletzungen ab.

Spätestens gegen Ende des Schreibens fragt sich zumindest Otto Normalverbraucher, wo er denn da nur reingeraten ist. Die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sowie ein Ausgleich der Anwaltskosten werden binnen kurzer Frist gefordert. In diesem Zusammenhang ist immer wieder bemerkenswert, wie häufig Abgemahnten die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Ist der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt, dürfte die Abwälzung der Umsatzsteuer auf den Abgemahnten kaum möglich sein  (vgl. LG Düsseldorf, Urt. 27.02.2003, Az.: 4 O 268/02). Vgl. dazu auch § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO.  Zu diesem Thema meinte kürzlich eine nette Kollegin aus einer Münchner G(y)roßbude im Rahmen einer Veranstaltung zu mir, dass der Geldeingang dann einfacher verbucht werden könne. Ach so!

Doch zurück zum Kern des Problems: Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen sind bei eBay keine Seltenheit. Solche Abmahnungen können mitunter sogar durchaus begründet sein. Wer Waren außerhalb der EU bzw. dem EWR erwirbt und anschließend verkaufen will, der muss aufpassen. Gem. § 24 MarkenG tritt eine Erschöpfung der Markenrechte nur ein, wenn die konkreten Warenstücke vom Markeninhaber bzw. mit dessen Zustimmung in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht worden sind. Entscheidend ist dabei, dass der Markeninhaber die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt über die markierte Ware im EWR auf einen anderen übertragen hat (Ströbele/ Hacker – Hacker, § 24, Rdnr. 21). Sprich: Der erste Vertrieb muss in der EU bzw. im EWR erfolgt sein (vgl. Lange, Marken- & Kennzeichenrecht, Rdnr. 2328). Grundsätzlich spielen dabei lizenzrechtliche Vertriebsbeschränkungen innerhalb der weiteren Händler- bzw. Vertriebskette keine Rolle, solange der Erstvertrieb berechtigt erfolgte. Aus diesem Grund können auch Reimporte von unveränderter Originalware innerhalb des EWR nicht vom Markeninhaber untersagt werden (Berlit, Markenrecht, Rdnr. 324). Schlecht sieht es jedoch für denjenigen aus, der die Ware vom <please, choose your favorite caribean island / Balkangrill / Atlantis whatever> bezieht und dann bei eBay zum Verkauf einstellt. Die Beweislast bzgl. der Erschöpfung liegt bei demjenigen, der sich auf den Erschöpfungsgrundsatz beruft. Unkenntnis hilft  insoweit nicht weiter (vgl. Ströbele/ Hacker – Hacker, § 24, Rdnr. 35).

Damit sich der Anspruchsteller aber überhaupt eines Anspruchs gem. § 14 MarkenG berühmen kann ist Voraussetzung, dass eine markenmäßige Verwendung des Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Hierbei kommt es nach dem BGH auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (BGHZ 149, 192, 197 – shell de).  Die Zeichennutzung muss auf eine kommerzielle Tätigkeit gerichtet sein (vgl. Lange, Marken- & Kennzeichenrecht, Rdnr. 2). Ab welchem Zeitpunkt sich eine solche “kommerzielle” Tätigkeit – insbesondere bei eBay - nach der Verkehrsanschauung annehmen lässt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung recht unterschiedlich beurteilt. So hat beispielsweise das OLG Frankfurt 68 Verkäufe innerhalb von 8 Monaten als grenzwertig eingestuft (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.04.2005, 6 U 149/04). Das OLG Zweibrücken stellt auf die Gesamtumstände ab (OLG Zweibrücken, Urt. 28.06.2007, 4 U 210/06). Um es abzukürzen: Wer in regelmäßigen Abständen (ggf. auch noch gleichartige Artikel) über eBay absetzt, der läuft schnell Gefahr in den geschäftlichen Verkehr zu rutschen. Relativ eindeutig wird es, wenn der Account als Powerseller registriert ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.03.2007, 6 W 27/07).

Der Erschöpfungsgrundsatz kommt im Übrigen auch im Urheberrecht zum Tragen, vgl. § 17 Abs. 2 UrhG. Betroffen ist das Recht zur Verbreitung des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks des Werkes, welches mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der EU oder des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. Unter Veräußerung ist jede Übereignung oder Entäußerung des Eigentums zu verstehen (BGH GRUR 1995, 673, 675). Handelt es sich um ein Plagiat oder um eine abhängige Nachschöpfung, hilft natürlich auch der Erschöpfungsgrundsatz nicht weiter.

Wer eine entsprechende Abmahnung erhalten hat, sollte jedenfalls das Schreiben nicht in die unterste Schublade packen und auf ein schwarzes Loch hoffen. Bei Totalignoranz droht nämlich eine teure einstweilige Verfügung.

153 Kommentare auf “Ed Hardy Abmahnungen – Totenkopf ahoi!”

  1. Sven sagt:

    Also nur wegen einer Fristverstreichung zu hoffen das es vorbei ist, ist so nicht richtig. Mein Anwalt hat selbige Frist gesetzt und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Ich habe sogar die Rechnung des Großhandels und einen Eidesstattliche Erklärung dieses Großhandelsverkäufers, dass die Originalware für die EU frei verkäuflich ist. Drei Wochen nach Ablauf der Frist bekam ich einen Mahnbescheid. Darauf legte mein Anwalt Wiederspruch ein. Das ist jetzt ca. 5 Wochen her. Muss jetzt auch abwarten, aber ich denke es mündet in einer Verhandlung vor Gericht

  2. meister sagt:

    @Frank:

    “die kanzlei bekam eine frist bis zum 12.september inder sie einen prüfbaren nachweis vorlegen soll das es sich bei meiner privatauktion um eine fälschung handelte. am 24.10.08 bekam ich von meinem anwalt die nachricht ,das die kanzlei auf die frist vom 12.09. KEINE STELLUNG nahm!!!!!”

    Weil die keine Stellung genommen haben bist Du aus dem Schneider? Die müssen es Dir NICHT nachweisen, höchstens DU selber mußt nachweisen das es kein Fake ist.

  3. Kai Frenzel sagt:

    Habe den Bericht auf Sat.1 auch gesehen aber richtig schlau bin ich daraus auch nicht geworden nur das irgendwas halbiert werden konnte!! handelt es sich da um den Streitwert oder um die 1300-
    2000 euro!!????? Ich selber habe von den Anwälten seit der Abmahnung auch noch nix wieder gehört aber das hat ja nix zu heissen wer am Tag ein paar hundert Abmahnungen verschickt hat für sowas erstmal weniger Zeit!! Das kommt dann wahrscheinlich nächstes Jahr irgendwann wenn der Wahsinn des Abmahnens ein Ende hat!! dann können Sie sich um die bestehenden Fälle weiter kümmern!! Ich könnt kotzen zahle nämlich jetzt schon mal an meinen Anwalt 600 euro für den Fall!! Wer weiß was die dann im Endeffekt noch von mir fordern!? Meiner Meinung nach ist das nur Abzocke! Nur was kann man dagagen machen?? GAR NIX oder??

  4. Nevaeh sagt:

    Wieso muss ich als Verkäufer beweisen, dass es ein Original und kein Fake ist?
    Das verstehe ich noch nicht so ganz.
    Und wie sieht die Sachlage aus wenn man das Ding nachweislich als Original auf Ebay.de gekauft (und nicht auf dem türkischen Basar) hat und auch so wieder verkauft (weil es nicht richtig passte)? Immerhin hat mich das Teil viel Geld gekostet (also vom Preis her konnte man wirklich nicht auf ein billiges Fake schließen) und habs im Endeffekt für 50 Euro weniger wieder verkauft.
    Ist das nicht ein “geringes Vergehen” nach § 97a UrhG ?
    Oder wird das vor Gericht auch individuell entschieden?
    Um ganz ehrlich zu sein, geht die ganze Sache richtig aufen Keks.
    Ich hab Angst am Ende mit Schulden da rauszugehen…
    Auf mein Angebot haben sie jedenfalls bisher nicht reagiert- Klage kommt ganz sicher und wahrscheinlich noch vor Heilig Abend…

  5. Matze sagt:

    @Niyazi

    ja so ist es! komisch was?!

    ich versteh diese “tolle” kanzlei nicht. erst wollen sie geld, dann keine reaktion mehr…..

    kann man den bericht von gestern nochmal im i-net anschaun??? hab ihn leider verpasst.

    mfg

  6. Nevaeh sagt:

    Sie bestehen auf das Geld.
    Verhandeln sogar von sich aus (ich hatte sie jedenfalls letztes Jahr nie um eine Senkung des Betrags gebeten).
    Die (modifizierte) Unterlassungserklärung ist ihnen offensichtlich schnuppe, dient nur der Ordnung halber.

    Sind die serienmäßigen Rechtschreibfehler inzwischen aus den Abmahnbriefen verschwunden?

  7. Beyhan sagt:

    Am Samstag habe ich wieder Post von XXX bekommen, ich soll schreiben woher ich die Hose habe, evtl mit Quittung belegen und den Namen des Verkäufers nennen. Auf meinen Hinweis auf §97a Urheberrecht, sind sie garnicht eingegangen und möchten von mir einen Vorschlag in welchen Ratenzahlungen ich denn den Betrag über 1300€ zu begleichen gedenke!!!!!!!!! Ach menno das hat mir mein WE verdorben, wie bin ich nur an diese blöde Hose geraten, habe sie im übrigen vom Flohmarkt, die Verkäuferin wußte wohl warum sie es auf diesem Wege verkauft hat…..aber leider ist sie nicht mehr auffindbar, vielleicht hat sie ja ne Quittung….

  8. Beyhan sagt:

    @Niyazi

    warte es ab die Reaktion kommt noch, bei mir hat es 3 Wochen gedauert…

  9. Beyhan sagt:

    Die Anwälte behaupten doch das die Ware ein Fälschung ist, so sind doch die in der Beweispflicht oder nicht?

  10. Simone sagt:

    Hallo Leute,
    bin eurem “tollen”Club ,wenn auch etwas wiederwillig beigetreten!
    Habe Anfang November die Abmahnung von XXX im Briefkasten gehabt. Darin wird mir vorgeworfen eine Fälschung eines T-Shirts von dem besagten Label verkauft zu haben(ihr merkt schon,ich sprech nicht einmal mehr den Namen aus)!!!Ich habe dieses Shirt selber als Orginal bei Ebay gekauft,es hat nicht gepasst,dann hab ich es wieder als Orginal verkauft.Nachdem das Schreiben bei mir eingetroffen ist hatte ich genau 1(!!!) Tag Zeit die Unterlassungserklärung zurückzuschicken.Habe mir dann erstmal bei meiner Rechtschutzversicherung Rat eingeholt.Die meinten halt ich sollte die Unterlassungserklärung zwar unterschreiben aber alle Punkte außer Punkt 1 streichen!!!(das betrifft die Folgekosten).
    Nachdem ich 4 Wochen nichts gehört habe kam am Samstag mal wieder Post von XXX.Plötzlich war ich ein Mann!!!:-)
    Tja,so schnell kanns gehen!
    Bin also am Montag Morgen zur Polizei gestiefelt um mich da mal zu informieren. Die nette Dame dort teilte mir mit sie schon mehrere Strafanzeigen von dieser netten Kanzlei auf dem Schreibtisch liegen hätten.Ich sollte denen doch einfach 100 Euro anbieten .Die sind schon zufrieden wenn sie überhaupt was kriegen. Na ja, ich bin dann auf den Rat der Polizistin zu einem Anwalt gestiefelt und habe mich beraten lassen. Lange Rede,kurzer Sinn–>habe letztendlich selber bei besagter Kanzlei angerufen!Komischerweise waren alle gerade zum Meeting:-)
    Die nette Dame am anderen Ende teilte mir mit das ich auch schriftlich etwas einreichen könnte.Ich habe ihr dann ganz nett und höflich erklärt das sie ja schließlich Geld von mir wollen und wenn keiner bereit wäre mit mir zu reden gibts halt nix!!!
    Ihr werdet es nicht glauben,nach ca.10 Minuten klingelte mein Telefon und ich durfte mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen!!!Er behauptet natürlich das er anhand des Bildes bei Ebay erkennen könne das es sich um eine Fälschung handelt.Ich habe das Gegenteil behauptet,daraufhin meinte er dann hätte ich halt keine Ahnung!!!
    Echt nett!Er hätte auch nichts gegen einen Vergleich einzuwenden,aber natürlich nur dann wenn meine Vorstellung des Betrages mit der seines Mandanten übereinstimmt(glaub ich zwar nicht,aber wir werden sehen)!!!Ich schicke den Brief jedenfalls morgen raus und warte was passiert.Das ist ein Spiel auf Zeit und davon hab ich ganz viel(obwohl ich schon einige schlaflose Nächte deswegen hatte)!!!Laßt euch nicht unterkriegen.

  11. Oliver Wagner sagt:

    @Reiner Pilz.

    Gibt es zu Deinem Fall ein Aktenzeichen? Oder vielleicht ein Gerichtstermindatum?

    Wie alle anderen bin ich auch ein Betroffener. T-Shirt zum Geburtstag bekommen, wegen Nichtgefallen bei eBay reingesetzt und prompt (nach erfolgreicher Beendigung der Auktion) eine Abmahnung über 1379,80 EUR erhalten. Meine Fall war aber nach dem 01.09.2008, so daß ja hier der §97a UrhG greifen würde.
    Mein Rechtsanwalt hat nur geschrieben, daß ich nicht gewerblich agiere und auch nicht zahlen werde.
    Die Kanzlei XXX hat dann zwei Wochen später nochmal Ihre Forderung unterstrichen, dieses Schreiben hat sich aber mit dem Antwortschreiben meines RAs überschnitten.

    2. Hat jemand es schon mit einer Negativen Feststellungsklage versucht? Meine RA Kosten möchte ich nämlich gerne von den Herren aus Frankfurt zurück haben.

  12. Da ich es immer wieder lese, folgende allgemeine Anmerkung:

    Das abmahnende Unternehmen macht keine Ansprüche als originärer Urheber- bzw. Markeninhaber geltend, sondern es leitet seine Rechte aus einer ausschließlichen Lizenzvereinbarung mit der eingetragenen Marken- bzw. Rechteinhaberin ab. Unterstellt man, dass der (räumlich begrenzte) Lizenzvertrag das jeweils abgemahnte Recht mit erfasst, so wirkt sich der Übergang der Marke laut DPMA-Auszug nicht schädlich aus.

  13. Simone sagt:

    Mir ist durchaus bewußt das die Kanzlei XXX nur die Interessen seines Mandanten vertritt, trotzdem wird man (nach Nachfrage) als “unwissend” dahingestellt und behandelt wie ein Schwerverbrecher!!! Dann sollen sie doch erst mal die “Drahtzieher” dingfest machen, so daß keine gefälschte Ware mehr in den Umlauf gebracht werden kann. Aber nein, es trifft leider immer die Privatpersonen, die kann man wahrscheinlich besser “ausnehmen”!Hat mal jemand nachgeschaut wieviele Artikel dieses Labels zurzeit von Privatpersonen bei Ebay angeboten werden?Ist echt ein Witz!Warum macht Ebay da überhaupt noch mit?

  14. Verkäufer sagt:

    Im Grunde genommen ist das ganze einfach nur lachhaft und zeigt, was der angebliche Rechtsstaat an Lücken und graue Bereiche aufweist. Da aber das Thema der Abmahnungen in letzter Zeit sehr präsent in den Medien ist / war denke bzw. hoffe ich inbrünstig, dass die Abzocke mit den Abmahnungen aufhören wird. Solange jedoch vom Gesetzgeber nichts getan wird um dem entgegen zu wirken sehe ich leider schwarz…

  15. ibo sagt:

    Hi war jetzt vor 2 monaten in Frankfurt da ich dieca 1400€ nicht bezahlen wollte.

    Die Klage wurde abgewiesen weil die nicht beweisen konnten das es gefälscht ist, ich habe auch gesagt das das shirt nicht gefälscht ist und habe den RA vor demRichter aufgefordert zu zeigen wie er es denn genau weiss das mein shirt gefälscht sei?

    Er konnte nicht antworten.
    Klage wurde abgewiesen, jetzt rufe ich an und frage nach was mit dem Fall ist?
    Aus Frankfurt meinen die das der RA berufung eingelegt habe und das jetzt zum Landgericht geht.

    Hat jemand erfahrung was dort passieren würde?

  16. Michael sagt:

    wollte mich mal wieder melden.
    es ist jetzt fast 4 monate her seit der abmahnung und seit meine anwältin einen brief aufgesetzt hat, das durch meine insolvenz und der umschulung vom arbeitsamt bei mir kein geld zu holen ist.
    bis jetzt noch keine reaktion von der kanzlei. weiß einer wie lange das dauern kann bis die sich mal melden?
    habe jetzt schon von so vielen gelesen das die sich halt nochmal gemeldet haben um ihr geld zu bekommen, sei es durch ratenzahlung oder kostensenkung.

    mfg
    michael

  17. Simone sagt:

    @ibo
    Hattest du ein Bild bei dem Verkauf mit reingesetzt?

    Mir wurde nämlich am Telefon von der Kanzlei gesagt das sie die Fälschung anhand des Bildes das ich mit reingesetzt habe erkennen können!

  18. Nevaeh sagt:

    “weiß einer wie lange das dauern kann bis die sich mal melden?”

    Über oder bis fast zu einem Jahr- im schlimmsten Fall ( und wie bei mir auch z.B.).
    LG

  19. Nevaeh sagt:

    Es ist aber eigentlich auch logisch, dass Menschen, die privat bei Ebay Verkaufen größtenteils nicht soooo viel Geld zur Verfügung haben können.
    Also mich haben die Verkäufe von Gebrauchtwaren bei Ebay jedenfalls finanziell schon über einige Monate hinweg “gerettet”. :/

  20. oleg sagt:

    Da man eBay Deutschland mittlerweile anscheinend gut unter Kontrolle hat, fängt man jetzt eben die angeblichen Fälschungen von eBay.com-Käufern ab und schickt zusätzlich auch nochmal eine überzogene Abmahnung: http://spedr.com/2l50c

  21. Matze sagt:

    hab letzten Samstag neues von meinem Anwalt gehört:

    “Wir gehen fest davon aus, dass sich in dieser Sache nichts mehr tut, da es jetzt schon über 1 Jahr her ist, deshalb bitte wir Sie uns den Betrag für die Anwaltskosten zu überweisen”

    Dachte eig. nicht das ein Anwalt so teuer ist aber naja….Sicher sein kann ich mir natürlich nicht. Blöd ist nur wenn die andere Kanzlei jetzt wieder was schreibt, muss ich den ja doppelt bezahlen oder?

    Mfg

  22. Mary sagt:

    Hallo,
    bin die vom , Mein Postin Nr. 90 vom Nov.08,

    ich habe seit 4 Monaten nichts mehr gehört,mein Anwalt hat einen guten Preis gemacht, kostete zwar einiges an guten Argumenten..aber immerhin.
    In der Regel ist es so das der Anwalt nicht für ,,nur” für diesen einen Brief oder Telefonate etc. ,den er dorthin geschickt hat ,,abrechnet ” sondern alles weitere auch ,was mit diesem Fall zu tun, hat darin enthalten ist.
    Mittlerweile bieten Rechtsanwälte die auf Internet Recht spezialisiert sind sogenannte Pauschalbeträge für solche Mandate an so das man vorher weiß mit welchen Gebühren man zu rechnen hat.
    Ich hoffe ja auch das ich nicht mehr von denen höre ..falls doch, ,,kämpfe” ich das aus.

    Grüße

  23. Michael17 sagt:

    Hallo,
    habe gestern wieder post von der Kanzlei Wxxxx bekommen !
    Nach eingeifen meines Anwaltes zu diesen thema sollte ich zuerst 1379,80euro zahlen ! nun habe ich ein neues schreiben bekommen wo ich nur noch 911,45euro zahlen soll aus “kulanzgründen” wie es in den scheiben vermekt ist ! hat jemand schon bezahlt ? oder wie stellt sich die sachlage bei euch jetzt da ? denke die lassen da nicht locker

    mfg michael

  24. pezi sagt:

    hallo,

    ich habe vor kurzem auch eine abmahnung erhalten und die frist versäumt. weder gezahlt noch die unterlassung zurückgeschickt. bin aus öst. hat jemand in österreich eine klage bekommen???? wie ist das bei euch ausgegangen??? hat jemand nicht gezahlt? was passierte dann?? BITTE DRINGEND!!!

  25. Jo sagt:

    Hatte auch eine Abmahnung 2008 bekommen mit einer Forderung / Unterlassungserklärung innerhalb von wenigen Tagen.
    Haben uns sofort einen Anwalt gesucht, ein Schriftverkehr hat stattgefunden.
    Nun, fast 4 -5 Monate später , kommt ein erneuter Brief : Sie wollen rechtl. Schritte einleiten ,sogar vor Gericht gehen.
    Meine Auktion war Sommer 08 bereits beendet, der Artikel versendet ( Ebay hat sogar Provision genommen!!) und ich bin natürlich davon ausgegangen dass es ein Original war…
    ( habe es xtra in den USA bestellt – bei ebay – weil ich dachte da wird es echt sein, da die Marke dort ihren Ursprung hat, der preis war auch nicht super billig, so dass ich mir keine Gedanken gemacht habe, über Lizens- und Markenrecht wusste ich natürlich auch nichts, das Tshirt war mir zu klein )
    Ich war zu diesem Zeitpunkt auch noch minderjährig, habe alles über den Account meiner Mutter gemacht – die war erstmal geschockt!!
    Ja, nun der ärger… Wie sollen ich (Schüler) noch meine Mutter (alleinerziehend, 2 Kinder) uns die Anwaltskosten / Gerichtskosten leisten können??
    Und das alles nur wegen eines blöden Tshirts… Seitdem bin ich mit Ebay extrem vorsichtig und sehe immer mehr leuten ,denen es genauso geht, die Ihr Vertauen an Ebay und fast an den deutschen Rechtsstaat verloren haben…
    Hoffe sehr dass die Sache doch noch gut ausgeht…

  26. Marc sagt:

    Hallo hat jemand schon etwas neues gehört?
    vlg

  27. ibo sagt:

    JAaaaa gewonnen, in der 2 ten instanz konnten sie nichts mehr sagen, nun müssen sie alle kosten von meinem RA bezahlen und ich muss 0 bezahlen.

    Geschieht ihnen Recht, wenn Sie es auf die einfachen Menschen absehen.

  28. anna sagt:

    frage, wer von euch hat den nun bezahlen müssen??
    hab ein ed hardy shirt um knapp 60 euro verkauft dass ich in den usa als original erworben hab, mit seriennr und allem. aber keine rechnung mehr. naja den rest kennt ihr ja…
    aber wie ist es denn nun ausgegangen???
    bitte um info da ich am selben tag als ich die abmahnung bekommen hab auch die frist abgelaufen ist!!
    lg
    anna

  29. Nevaeh sagt:

    Hallo, hier noch ein kurzes Update von mir: nach dem die Kanzlei mir Anfang November mit Klage gedroht hatte (von wegen sie würden diese nun einreichen etc.) hat mich bisher noch keine selbige erreicht.

    Frage mich mittlerweile tatsächlich was das alles soll???

  30. Matze sagt:

    hallo,

    man liest gar nichts mehr neues in diesem forum?!

    bin gerade auf 180, weil ich heute post bekommen hab….jetzt wollen sie bis zum 22.4 1000 € überweisen soll….hallo gehst noch?!!? könnte kot**en…..

    gibt es sonst neuigkeiten bei euch?

  31. Lausdiandl sagt:

    Auch ich habe das Problem, ein Ed Hardy Hoodie verkauft zu haben. Mittlerweile bin ich mir selber nicht mehr sicher, ob es ein Original war oder nicht. Diese Kanzlei bringt mich noch um den Verstand. Ich habe mir nach Erhalt der Abmahnung ein Anwalt genommen. Der hat einen Brief geschrieben, und für den über EUR 900,00 verlangt, weil der Gegenstandswert so hoch ist. Seit einem halben Jahr hab ich von den Anwälten Wxxxxxx nix mehr gehört. Gestern kam dann ein Brief von denen, ich soll zahlen, und diese Erklärung unterschreiben. Ich bin echt fertig! Weiß nicht wie ich das zahlen soll, hab mir die EUR 900,00 schon leihen müssen. Im Internet findet man auch soviel, der eine sagt so, der ander so. HILFE!!!!

  32. Na0mi sagt:

    … Ja… ich bin davon leider auch betroffen! Habe mir ein T-Shirt von einer bekannten gekauft, die mir 5 mal bestätigte es sei ein Original T-Shirt. Natürlich lag es über den Winter im Schrank… siehe da… ich habe das T-Shirt angezogen und es hat mir nicht mehr gefallen, weil es zu Eng war. So entschied ich es bei Ebay zu Verkaufen. Natürlich bekam ich auch solch eine Abmahnung von der Kanzlei aus Frankfurt im Auftrag von XXX… Als ich diesen Brief sah, habe ich meinen Augen nicht trauen können. Daraufhin habe ich die Frau kontaktiert die mir dieses T-Shirt verkauft hat. Sie weigerte sich mir das Geld zu geben. So war ich auch verpflichtet 1379,80€ zu bezahlen und das als Schülerin!!!
    Natürlich konnte ich nichts dagegen machen, keine Rechtschutz… naja bin dann halt mal zum Anwalt… die Klage gegen die Bekannte läuft jetzt nun auf Schadenersatz, da mir dies nicht passiert wäre wenn sie mir von Anfang an gesagt hätte es handelt sich um eine Fälschung.. denn dann hätte ich es nicht gekauft…

    Habe mittlerweile 1379,80 + 400 € Anwaltskosten bezahlt…
    und das nur weil jemand gemeint hat … sie müsse mich verarschen!!!!

  33. Sandra sagt:

    Hi,

    mir ging es am am vergangenen 2. mai so.
    wollte am 21. 9.08 ein shirt verkaufen welches aber kurz danach schon wieder aus dem “ebayverkehr” gezogen wurde.
    hatte doch keine ahnung das man das ding nicht weiterverkaufen darf?! tja jetzt gerade warte ich darauf das mich der Anwalt zurück ruft zu dem ich gehen werde.
    der streitwert liegt bei 50 000 euro und zahlen soll ich 1379,8 euro.
    keine ahnung wo ich das her nehmen soll, und den anwalt muss ich dann jetzt auch noch zahlen das kann echt heiter werden.
    Dürfen unsere Daten von ebay einfach so weitergegeben werden????
    naja bis donnerstag 7. mai soll ich das unterlassungsschreiben zu denen auf den tisch bringen.
    kann es denn eigentlich sein das die einen trotz dass das shirt nicht verkauft wurde abmahnen “dürfen” ???

    würde mich freuen wenn sich jemand bei mir melden würde der das ganze thema “gut” hinter sich gebracht hat damit ich wieder ein wenig hoffnung schöpfen kann.
    auch wer noch mittendrin steckt darf sich gerne melden.
    danke!!!!!
    und lasst uns weiterkämpfen.
    kurze@terminverpennt.de

  34. Thomas sagt:

    Hallo, ich bin jetzt auch dabei. Kann mir einer mal sagen, wie das bei euch ausgegangen ist?

  35. manu sagt:

    Das seltsamme is das ich vor ca 1 1/2 Jahren ein Shirt der marke ed h…y ersteigert habe, da mir das shirt leider etwas zu klein wahr wollte ich es wieder nach ein paar wochen verkaufen!

    War ja alles gut bis ich ein mail von ebay erhalten habe das das shirt möglicherweiße gefällscht ist danach haben sie den Artikel es gelöscht!!!

    Habe mir ja danach nichts mehr gedacht bis ich jetzt einen Brief von Frankfurt bekommen habe, und jetzt müsste ich über 1300€ zahlen und das noch in 3 tagen!

    Als ich 2 mal angerufen habe wahr der anwalt nicht zu erreichen komisch!!!

    Jetz kümmert sich mein Anwalt darum mal sehen was hier herauskommt!!!

    MFG aus Österreich

  36. Oliver Wagner sagt:

    @ibo: kannst du mal kurz sagen, wo das Urteil gesprochen wurde?
    Danke im Voraus

  37. Massi sagt:

    Hab heut auch mein Brief bekommen. Abgesehen davon das Ebay auch eine Schuld hat, da ich den Artikel kurz zuvor da gekauft habe und weil er nicht passt wieder darüber verkaufen wollte. Was soll das ? Wer gibt meine Adresse da raus?
    Ich muss am Dienstag zum Anwalt und kann allem nach 500 Euro zahlen und hoffen das das klappt.

    Ich möchte das WIR uns HIER zusammen tun. Warum wird das nicht eindeutig in den Medien publik gemacht? Wer hat mit seinem Anwalt Erfolg gehabt?
    Ich weiß weder wo ich das Geld hernehmen soll noch was das alles soll…..und das Ebay meine Adresse rausgibt ist das Unverschämteste.

    Bitte schreibt mehr !

  38. Matze sagt:

    So Leute,

    ich kann euch aus meinem Fall “positive” Fakten liefern.

    Bin nach dem zweiten Brief nochmals zum Anwalt und er hat mir geraten der Kanzlei einen Betrag vorzuschlagen! (z.B. 500€)
    Dies hab ich gemacht mit einer Frist und siehe da man glaubt es nicht wie schnell die sich melden können…
    Letztendlich haben sie meinen Vorschlag angenommen, ich hab den Betrag überwiesen und die Sache ist geklärt, da mein Anwalt natürlich noch ein paar Zeilen geschrieben hat das sie auf jeglichen Anspruch absehen usw….
    Hab ihn auch mal gefragt wie es ist mit “Verjährung” und so aber da meinte er das es erst nach 3 Jahren verjährt und die sich so lange Zeit nehmen können wie sie wollen.
    Hab ihn auch mal auf das neue Gesetz:
    § 97a UrhG:
    § 97a
    Abmahnung
    (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
    (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

    angesprochen und dazu meinte er, dass es auf sämtliche Abmahnungen nach den 01.09.08 zutrifft. Muss aber leider nicht sein. Am besten mal selbst den RA fragen.

    Mein Tipp also schlagt denen einen angemessenen Betrag vor. Zu 95% nehmen sie das auch an, weil die froh sind wenn sie überhaupt was bekommen, so mein Anwalt.

    @ NaOmi: Die Rechtsschutzversicherung bringt dir in diesem Fall so wieso nichts, weil Urheberrechtsverletzungen bei 99,9% aller Versicherungen ausgeschlossen ist.

    Wünsche euch noch viel Glück bei der Sache!!!

  39. Jess sagt:

    Bin jetzt seit einer Woche auch “Goldmitlied” in diesem exklusiven Club. Bin nach wie vor geschockt und verstehe die Welt und vor allen Dingen, die deutschen Gesetze nicht mehr. Habe auch einen Anwalt eingeschaltet, da die Frist, wie bei allen, kurz (der Pfingstmontag war netterweise auch noch dazwischen) und wohl nicht verhandelbar war. Er hat den netten Frankfurter RA ein Angebot unterbreitet. Ich werde gerne über das Ergebnis berichten. Nichts desto trotz, überlege ich nochmal an die Öffentlichkeit (Fernsehen, Print) zu gehen, um zu warnen und aufzuklären…seid Ihr immer noch dabei?….und wie sind die ganzen Fälle ausgegangen – davon hört man einfach noch zu wenig (oder “Maulkorb”??). Lieben sonnigen Gruß

  40. Melanie sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor ca 5 Wochen auch eine Abmahnung bekommen ,soll 1379 zahlen weil ich ein Shirt auf Ebay eingestellt hatte.
    Bin daraufhin zum Rechtaanwalt(Rechtschutz übernimmt nie die Kosten für Urheberrecht)
    Bis jetzt habe ich nicht gehört ,ich hoffe mal mit weniger Strafe da rauszukommen .
    Bisher habe ich immer für solch Markenklamotten viel kohle ausgegeben aber diese Firma wird von mir nix mehr sehen .

    Gibt es denn keine Fälle von euch die nun zum Abschluss gekommen sind ???Muss doch mal was passiert sein !!!
    Hab schon mal gehört das man mit 100 euro da rauskommen kann.
    Wäre schön wenn jemand schreibt wie es weitergegangne ist .
    Lg

  41. thomas sagt:

    hallo,

    auf keinen fall zahlen!!! auf einen prozess ankommen lassen!!!
    dann wird im einzellfall geprüft ,ob alles rechtens ist,wegen einem gebrauchten shirt oder cap wird keiner bestraft!!! mehrere prozesse wurden von den …..logisten schon verloren :-p
    lg
    euer thomas

  42. Michael sagt:

    Habe heute nach 10 Monaten nach dem Wiederspruch von meiner Anwältin wieder Post bekommen. In dem Brief steht drinne,
    Zitat: “dass es sich zweifelsfrei um eine Fälschung handelt”.” Dies ist insbesonderedaran zu erkennen, dass die angebotene Baseballkappe hinsichtlich der Art und Weise der Aufbringung der Strass-Steine sowie des verwendeten Materials erheblich von vergleichbarer Originalware abweicht.”Mithin steht fest, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben….. dann noch weiteres Blabla.
    Mir wurde jetzt letztmals eine außergerichtliche Frist bis zum 18.06.09 gesetzt die übersandte Unterlassungserklärung vollständig und unterschrieben zu übersenden und die Kosten in Höhe von 1379,80€ zu begleichen.
    Meine Anwältin möchte jetzt das weitere Vorgehen mit mir abstimmen, bevor die Frist abläuft. Werde Morgen erstmal anrufen und einen Termin mit ihr ausmachen. Ich hab echt langsam die Nase gestrichen voll, denn die ganze Sache geht mir voll an die Substanz.

    MfG
    Michael
    twoface9@hotmail.de

  43. Melanie sagt:

    Hat denn nun jemand zahlen müssen oder seid ihr mit 100 Euro aus der sache gekommen ?
    Ich habe seid 4 Wochen nichts gehört nachdem mein Anwalt einen Brief geschrieben hat .

  44. Bremer sagt:

    Tach,

    mir ist es aquch passiertt und ich musste beim Anwalt Dr. Sxxxxxx 4000 € zahlen und habe nie wieder etwas von wxxxxxxxx gehört. Nun hat es meine Freundin erwischt. Also:

    1. Gab es je eine klage?

    2. Gab es je eine Einstweilige vVerfügung?

    3. Wie geht das ganze aus?

    4. Was sollte man tun?

    MFG

  45. rung sagt:

    Hallo miteinander,

    selbes problem, nur der Betrag etwas erhöhen bei mir, ach so 1780,20 euro, und 3 Tage frist. habe auch nur 3 stücken shirts auf eaby verkauft.

    hat jemand von euch vielleicht einen gute Anwalt in Graz zu empfehlen?

    Gruß aus Österreich

  46. Felix sagt:

    Neuster Stand also das Gesetzt das man bei der ersten Abmahnung 100 euro zahlen soll ist aktiv und kann in diesen Fällen angewand werden.Desweiteren besitzt X & X log. die Vertriebsrechte in der eu aber keinenfallls die disign Rechte also können sie nicht Urherberrechtsverletzung abmahnen laut meinem Anwalt.
    Auch bei mir bringt anrufen nichts wie bei euch,dennoch werde ich als gewerblicher Verkäufer angeklagt obwohl ,privat Auktion und nur ein t- shirt angeboten wurde völlig aus der Luft gegriffen.
    Mein Anwalt hat nun ein Angebot von dem 100 angeboten laut § …
    Nun mal sehen was kommt, ich berichte weiter

  47. Wlad sagt:

    Hallo an alle! Das Problem liegt auch darin, dass die Leute die die Sachen von Ed H…dy bei Ebay gekauft/verkauft haben, können immernoch abgemahnt werden. Die Leute die bei Ebay wegen Ed H…dy gesperrt worden sind und noch keine Abmahnung erhielten, sollten aufjeden Fall eine vorbeugende UE an die Kanzlei senden, damit müssen diese betroffenen Leute keine Abmahngebühr+Anwaltsgebühr an XX bezahlen, falls danach der Brief von XXX… doch ankommen sollten.

    Ich bin hier glaube ich einer der wenigen der keine Abmahnung bekommen hat, obwohl die Staatsanwaltschaft meine Unterlagen an XXX geschickt hat mit der Bitte um Prüfung. Ich denke der Grund ist, dass mein Ebayaccount nicht durch XXX gesperrt worden war, sondern wie ich schon sagte wegen XXX
    Mein Anwalt bereitet eine vorbeugende UE vor, ich werde die nächste Woche an XXXsenden, somit können die mich später nicht abmahnen wegen Urheber o.ä.
    Was noch bleibt ist der evtluelle anspruch auf Schadensersatz wegen Handeln mit angeblichen Plagiaten?
    Das müssen die aber noch beweisen, denn ich habe keine Ware mehr von Ed H…dy
    Ich habe gewerblich verkauft.

    @ 140 Thomas:
    nicht zahlen ist sehr gewagt, man muss aufpassen, denn jeder Fall ist anders und muss genau geklärt werden. Wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass die Ware original ist, dann könnte man vor Gericht (ist nur meine Meinung) und diese Abmahnung nicht bezahlen. Die müssen beweisen, dass das Shirt oder Cappi gefälscht ist und wenn man weiß dass es original ist, dann hat man gute Karten

    Aber ist nur meine Meinung!
    Viel Glück

    P.S. werde weiter informieren

  48. Nevaeh sagt:

    Hallo, also ich habe jetzt auch schon seit ca. 7 Monaten nix mehr gehört (obwohl laut W. abgebl. schon ne Klage gegen mich am Laufen war).
    Ich lasse es auch auf einen Prozess ankommen. Habe das Teil nachweislich auf Ebay als Original für 159,00 Euro gekauft- das Ding hatte alles Sicherheitsmerkmale etc. Ich kann doch als Privatperson nicht prüfen, ob es nun 100% echt ist oder nicht. Habe W. über meine Ex-Anwältin auch 100 Euro angeboten, im Nachhinein denke ich es war vielleicht ein Fehler- aber die Anwältin machte mir solchen Druck (bin Student- habe demnach kein Geld und Angst vor Schulden).
    Ich habe manchmal das Gefühl einige Anwälte stecken da unter einer Decke son nach dem Motto “wenn Zwei sich streiten freut sich der Dritte”. Bei Ebay gibt es einen Club, der kommt mir auch verdächtig vor- zumal die für ihre Hilfe (Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung) auch Geld verlangen.
    Ich bin traurig, dass es in dieser Gesellschaft immer nur um das eine geht: GELD. Es ist doch nun wirklich ein Armutszeugnis.

  49. Nevaeh sagt:

    Achso, ergänzend für alle, die wissen wollen wie lange sich der Ganze Quatsch u.U. hinziehen kann: meine Abmahnung kam im Oktober 2007!!!

  50. Björn sagt:

    Hallo ihr alle,

    ich habe heute auch Post von den netten Herren bekommen, mit der allgemein bekannten Aufforderung zur Zahlung des Betrages von rund 1400 Euro. Aber es kommt noch besser! Genau heute vor einer Woche bekam auch meine Freundin ein Schreiben der netten Herren. Gibt es doch nicht, oder?

    Leider habe ich keinen Nachweis mehr über die Herkunft des Hoodies.
    Ein Freund hat ihn aus Amerika mitgebracht und ich habe ihn für meinen Bruder bei ebay.de verkauft.

    Ist ja schon komisch, das ebay.de sich einen dreck darüber scherrt und die Leute nicht darauf aufmerksam macht.

    Naja, habe jetzt einen Termin mit meiner Anwältin und wir werden ein Gegenschreiben aufsetzen. Zu doof das Ganze.

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Gab auch lange keine Beiträge mehr hier?

    Hier mal meine E-mail

    feurhaken@gmx.de

    Danke für eure Hilfe!