Bei der Buchhaltungskontrolle am gestrigen Abend musste ich mal wieder feststellen, wie viele ”Mitgliedschaften” und wiederkehrende Zombie-Posten ich über die Jahre angesammelt habe. Das Highlight war die seit 2003 bezogene ”RÜ” von Alpmann-Schmidt im Abo, wobei ich sagen muss, dass der Nutzen dieser Zeitschrift nach meinem Dafürhalten aufgrund des repetierenden Charakters bald größer ist, als manch eine Praktiker-Fachzeitschrift von knapp 20 Seiten für saftige Teuro. Zumal viele “Praktikerhinweise” an die Theorien des Zhu Xi erinnern.
Eigentlich schade, aber ich habe die RÜ abbestellt. Auch die mitunter nett aufbereiteten Fälle und Schemata vermochten nicht zu verhindern, dass ich (wie jedes Jahr) am Sinn des Abos zweifelte. Wie so vieles andere landet die Zeitschrift mangels Zeit schon seit Jahren nach einem kurzem Durchblättern in irgendeinem Aktenschrank “zur späteren Durchsicht” (*ach, der Fall klingt aber interessant, irgendwann habe ich bestimmt mal Zeit*). Kommt dem einen oder anderen sicherlich bekannt vor. Ein Freund von mir hat seit seinem Studium bis Anfang 40 – wohl aus nostalgischen Gründen – die JuS abonniert, aber nie gelesen *g*.
Bei der Gelegenheit habe ich dann noch diverse Mitgliedschaften gekündigt, wozu auch die ARGE IT im DAV gehörte, deren tieferer Sinn sich mir selbst nach langem Überlegen nicht erschließen wollte.
Einmal angespitzt, ging ich dann diverse Fachzeitschriften-Abos und Fortsetzungsbezüge durch (z.B. Hoeren/ Sieber Loseblatt - Handbuch MultiMedia-Recht - irgendwo liegen noch vier eingeschweißte EL herum). Die Regale sind vollgestopft und alle Jubeljahre schaut man mal aufgrund irgendeiner Problemstellung rein – und *Trommelwirbel* - findet dann häufig nichts, was einen weiter bringt. Der wirkliche Nutzen eines “Handbuchs” erschließt sich leider auch erst in der täglichen Arbeit. Die vielen rosa-roten Rezensionen helfen bei der (praxistauglichen) Auswahl nicht weiter.
Dennoch halte ich gerade im Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Vertragsrecht eine (umfassende) Kommentar- und Standardwerksammlung sowie 2-3 Fachzeitschriften für unverzichtbar. Es verwundert doch arg, wenn Kollegen erzählen, wie heftig auf manchen “Strategischen Partnermeetings” darum gefeilscht wird, ob zusätzlich zu der alljährlichen Palandt-Neuauflage noch weitere Literatur angeschafft werden soll. Zugegeben, insbesondere im Bereich der Neuen Medien wird der Markt zurzeit geradezu überschwemmt, aber von Zeit zu Zeit ist eine (sinnvoll) platzierte Fundstelle irgendeines ”Legitimationsdeppen” der Rechtspflege durchaus zuträglich. Man sollte nicht unterschätzen, dass His Eternal Splendor auch gerne mal ein Votum von hinten nach vorne schreibt.
Wie auch immer, gestern Abend lagen dann 9 Kündigungsschreiben im Post- bzw. Faxausgang. Da wir gerade beim Thema Literatur sind: In einem der nächsten Beiträge werde ich ”5″ Urheberrechtskommentare vergleichen, in die ich regelmäßig reinschaue. In den Ring steigen folgende Schwer- bzw. Fliegengewichte:
Wandtke/Bullinger, 3. Auflage 2009 (Beck Verlag)
Dreier/ Schulze, 3. Auflage 2008 (Beck Verlag)
Dreyer/Kotthoff/ Meckel, 2. Auflage 2008 (C. F. Müller Verlag)
Schmid/ Wirth/ Seifert, 2. Auflage 2008 (Nomos Verlag)
Schricker, 3. Auflage 2006 (Beck Verlag) (Neuauflage leider erst für 2010 angekündigt)
Möge das beste Preis-/Leistungsverhältnis gewinnen. Der Kampf geht freestyle-mäßig über die Runden Aktualität, Praxistauglichkeit, wissenschaftliche Tiefe und Preis/ Nutzen. Wer mir noch einen Kommentar , den ich übersehen habe, schicken möchte, dem will ich kein Beinchen stellen.