Einladung zum Praxisforum Informationsrecht zum Thema “Twitter – Zulässiges Beratungsportal für Rechtsanwälte im Web 2.0?“
Die Veranstaltung findet am 18.03., d.h. diese Woche statt. Beginn ist 19.30 Uhr, Ort: Schloss Mickeln, Düsseldorf Himmelgeist.
Referent zum Thema ist Herr Kollege Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht aus Köln und schwerpunktmäßig u.a im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Internetrechts tätig. Er ist seit Jahren im IT-Recht aktiv, hat in Fachzeitschriften veröffentlicht und Vorträge im Bereich IT-Recht (unter anderem für das Deutsche Anwaltsinstitut und den Chaos Computer Club) gehalten.
In der Veranstaltung werden ausgewählte Rechtsfragen sowie ein Erfahrungsbericht zu dem momentan oft erwähnten Dienst “Twitter” vorgestellt. Twitter ist ein “Microblogging-Dienst”, d.h. es lassen sich Nachrichten mit einem Text von 140 Zeichen veröffentlichen, wobei jeder Nutzer die Möglichkeit hat, sich nur die Nachrichten von ihm ausgewählten Nutzern anzeigen zu lassen. Obschon 140 Zeichen sehr wenig sind, ergeben sich aus einer Nutzung des Dienstes verschiedene rechtliche Aspekte, die beachtet werden sollten. Das fängt mit Impressumspflicht aus dem TMG oder RStV an und reicht über Marken-, Urheber- und wettbewerbsrechtliche bis hin zu tendenziell presserechtlichen Fragestellungen. Es werden typische Problemfelder und deren grundsätzlicher Lösungsansatz aufgezeigt werden.
Das Praxisforum Informationsrecht gibt neben der Ausbildung durch das ZfI mit bis zu vier Veranstaltungen im Jahr Gelegenheit, sich mit Kollegen des Fachbereichs zu aktuellen Themen des Informationsrechts auszutauschen und die Gespräche in einem anschließenden Get-Together zu vertiefen.
Bei Anmeldung auf der Webpage der Düsseldorf Law School (DLS) kann eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO als Fortbildungsnachweis für den FA IT-Recht ausgestellt werden.